Verwirrung um AnwohnerInnenparken in der Überlappungszone

In den AnwohnerInnenstellplätzen in der Überlappungszone hagelt es Strafmandate für JosefstädterInnen.

In der östlichen Josefstadt nehmen viele AutofahrerInnen die Überlappungszone zum 1. Bezirk in Anspruch und parken – völlig legal – mit einem Parkpickerl für den 8. Bezirk außerhalb der Josefstadt. Seit der 1. Bezirk Ende September das AnwohnerInnenparken in dieser Überlappungszone eingeführt hat, hagelt es Strafmandate. Die 69 AnwohnerInnenstellplätze in der Bartensteingasse 7 bis 9  und 11 bis 15 sowie in der Ebendorferstrasse 5, 7-9, 11 gelten plötzlich nur mehr für den 1. Bezirk! 

Kritik an dieser Vorgangsweise kommt von Alexander Spritzendorfer, Stv. Bezirksvorsteher der Josefstadt: „Das Modell AnwohnerInnenparken soll ja ein Modell sein, das den Parkplatzdruck für BewohnerInnen reduziert und nicht dass es einen Stellplatzwettbewerb mit unserem Nachbarbezirk gibt!“ Spritzendorfer vermutet einen Fehler bei der Verordnung der nun seitens des Magistrats repariert werden muss: „In den Bescheiden für das Parkpickerl sind die Zonen ja eindeutig geregelt: in der Bartensteingasse 1 bis 16 und der Ebendorferstraße 1 bis 14 dürfen Fahrzeuge mit Josefstädter Parkpickerl legal parken. Das muss natürlich auch für AnwohnerInnenstellplätze gelten!“ so Spritzendorfer. Für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung kündigt Spritzendorfer einen Antrag an: „Wir werden die Magistratsabteilung ersuchen, diese AnwohnerInnenstellplätze dem Bescheid entsprechend auch für JosefstädterInnen auszuweisen!“

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