Nachlese der Bezirksvertretungssitzung Josefstadt vom 18. September 2013

Gestern Abend war es also wieder einmal so weit: zum dritten Mal in diesem Jahr traf sich die Bezirksvertretung Josefstadt zu einer ihrer Sitzungen. Diesmal waren – zumindest zu Beginn – sogar einige Besucherinnen anwesend, die sich ein Bild machen wollten, wie Bezirkspolitik abläuft. Ich fürchte der erste Eindruck, den man als Zuhörerin gewinnen muss, ist alles andere als erbaulich. Wobei es gerade auf dieser politischen Ebene immer wieder zu erstaunlich ehrlichen und entlarvenden Aussagen und Abstimmungsverhalten kommt. Bereits im Vorfeld der Sitzung gab es ein Tauziehen um unseren Resolutionsantrag „Demokratie Jetzt!“. Wir wollten eine Abstimmung , ob sich die Bezirksvertretung Josefstadt für ein Wahlrecht für alle in Österreich lebenden Bürgerinnen ausspricht. Die ÖVP wollte sich offensichtlich genau diese Abstimmung ersparen und der Antrag wurde vom ÖVP Vorsitzenden nicht einmal zugelassen. Unserer Meinung nach völlig willkürlich, denn vergleichbare Resolutionen, wie zB diese, kamen in der Vergangenheit sehr wohl zur Abstimmung. Eine Resolution ist lediglich eine Willenskundgebung der Bezirksvertretung, die nicht an den Magistrat weitergeleitet wird, sonder nur auf der Homepage der Bezirksvertretung veröffentlicht wird.  Ein zahnloses Instrument.

Begonnen wurde die Sitzung mit der Mitteilung dass Bezirksrätin Klösch den Klub von Echt Josefstadt verlassen wird. Formell ist sie jetzt eine unabhängige Bezirksrätin, de facto ist sie zur SPÖ übergelaufen. Bezirksrat Ulbrich von der Liste Echt Josefstadt kämpft im Nationalratswahlkampf für die Piraten. Anträge von Echt Josefstadt tragen seit der gestrigen Sitzung gerade noch zwei Unterschriften. Die Liste zerbröselt.

Originell wurde es bei einem Antrag zur Beibehaltung der Streckenführung der Linie 13A, ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und FPÖ. Nach kurzer Debatte stimmte die ÖVP Fraktion geschlossen – und völlig entfesselt – gegen ihren eigenen Antrag. Das AnrainerInnenparken – einen Probebetrieb gibt es im Bezirk rund um das Theater in der Josefstadt seit 2011 – soll ausgeweitet werden. Einstimmiger Beschluss.
Einstimmig wurde auch ein Antrag zur Entfernung des illegalen Imbissstandes am Alserspitz beschlossen. Interessant wurde es nochmals bei unserem Antrag zum Thema „Informationen aus der Bezirksvorstehung an die Fraktionen“. Unser Vorwurf: die ÖVP „verkauft“ Termine, Veranstaltungen und Aktivitäten des Bezirkes gerne als ihre eigenen, indem Bezirksrätinnen anderer Fraktionen weder informiert, noch eingeladen werden. Daher dieser Antrag auf Information der Fraktionen, der mehrheitlich – gegen die Stimmen der ÖVP (!!) – beschlossen wurde. Deutlicher kann nicht gezeigt werden, was die ÖVP von Transparenz und Demokratie hält. Das beginnt bereits auf der untersten politischen Ebene und läßt sich bis auf Bundesebene deklinieren.

Weitere Themen der Sitzung waren

  • die – von der ÖVP bereits 2010 bejubelte aber bis heute nicht statt gefundene – Öffnung des Strozziparks für die Allgemeinheit
  • insgesamt fünf (!) unterschiedliche Anträge zur Errichtung einer öffentlichen WC Anlage am Hamerlingplatz. Die ÖVP will eine feste Toiletteanlage in den Hamerlingpark stellen, Grüne und SPÖ wollen die Soravia auffordern, beim Umbau des kartographischen Instituts eine öffentliche Toilette mit zu planen.
  • die Anfrage nach Verwendung der Verfügungsmittel der Bezirksvorsteherin. Auf die Beantwortung warten wir seit März 2013. Eine Liste aller Ausgaben und Spenden aus den Verfügungsmitteln – die wir von der Bezirksvorsteherin nur mündlich als schnell vorgetragenen Zahlenwust bekommen haben, werden wir demnächst veröffentlichen.

Eine Liste aller eingebrachten Anträge dieser Sitzung findet sich hier.
Soweit ein kurzer Überblick der gestrigen Bezirksvertretungssitzung Josefstadt. Mehr an Informationen und Eindrücken gerne auch persönlich unter alexander.spritzendorfer@gruene.at oder 0664-2046360.

Alles Liebe, Alexander

5 Responses to “Nachlese der Bezirksvertretungssitzung Josefstadt vom 18. September 2013”

  1. Florian Mauthe sagt:

    Lieber Alexander!
    Wenn Du mir hier schon unreflektiert Willkür vorwirfst, wirst Du sicher nichts dagegen haben, auch den ausfühlichen Mailverkehr mit Euch, bezüglich der Nichtzulassung und meiner umfangreichen Begründung zu veröffentlichen. Der geneigte Leser möge sich dann selbst ein Bild machen ob ich tatsächlich so willkürlich gehandelt habe, wie Du es hier behauptest:

    Sehr geehrte Frau Balint!
    Sehr geehrter Herr Mauthe!

    wie in der Präsidiale angekündigt, möchte ich noch einen dringlichen (Resolutions-)Antrag einbringen, mit der Bitte um Überprüfung und anschliessender Vorlage für die Bezirksvertretungssitzung am Mittwoch, den 18. September 2013.

    Vielen herzlichen Dank und
    mit besten Grüßen
    Markus Trenker


    Lieber Herr Trenker!

    Leider hat Sie die Info, die ich an Herrn Spritzendorfer und Frau Mag. Müller gesendet habe nicht mehr rechtzeitig erreicht. Leider ist der von Ihnen eingebrachte Antrag bezüglich „Demokratie jetzt“ Geschäftsordnungsmäßig nicht zulässig, da dieser eine Gesetzesänderung notwendig machen würde. Gesetze können allerdings in keiner Form Gegenstand eines Antrags in der Bezirksvertretung sein.

    Ich bin auch gerne bereit, Ihnen auf Wunsch die Erkenntnisse der Magistratsdirektion diesbezüglich zukommen zu lassen.

    Herzliche Grüße

    Florian Mauthe

    Lieber Herr Mauthe!

    Vielen Dank für ihre rasche Antwort. Bin leider etwas verwundert, über ihre Argumentation, da es sich ja um einen Resolutionsantrag(!) handelt, also um eine Meinungsäusserung der Bezirksvertretung.

    Oder gibt es die Möglichkeit der Resolutionsanträge nicht mehr?
    Vielen Dank für kurze Antwort.

    Besten Gruß
    Markus Trenker

    Lieber Herr Trenker!

    Dass auch Resolutionsanträge den Bestimmungen des §104 WstV. entsprechen muss, ist keine Neuerung, sondern seit Jahren bestehendes Recht. Es gibt dazu eine erkenntnis der MD, die auch schon in einem anderen Fall in unserer BV zur Anwendung gekommen ist. Der Antrag auf Unterstützung des Heini Staudinger konnte von mir damals aus dem selben Grund nicht zugelassen werden. Meine damalige Begründung, die praktisch inhaltlich auch auf Ihren Antrag zutrifft lautete damals:

    RESOLUTIONSANTRAG der SPÖ und GRÜNEN , Zahl 1542/2012 betreffend „Solidarität mit Heini Staudinger“

    Begründung der Nichtzulassung:
    In dieser Resolution soll sich die Bezirksvertretung mit jenen solidarisieren, die sich für eine Gesetzesänderung zum Thema „Crowdfunding“ einsetzen.

    Gemäß §104 Abs. 1 WstV können Angelegenheiten der Gesetzgebung der Gemeindeabgaben, Entgelte und Tarife sowie Personenangelegenheiten nicht Gegenstand von Anträgen sein.

    Im Kurzkommentar von Dr. Gerhard Cech und Dr. Reinhold Moritz zur Verfassung der Bundeshauptstadt Wien sowie in einem Erkenntnis der MD die sich ebenfalls auf diesen Kurzkommentar bezieht heißt es dazu: „…Die Beschränkungen des zweiten Satzes des Abs.1 (Anm. des § 104) finden allerdings auch auf Resolutionen Anwendung.“ Auf Grund von bereits früher gestellten Anträgen die Gesetzesänderungen bedingten bzw. sich mit Einrichtungen solidarisch erklärten die Gesetzesänderungen verlangen, habe ich erst im März 2012 eine Stellungnahme der MD zu diesem speziellen Thema erbeten, die auch allen Klubs zugestellt wurde und die ganz klar und unmissverständlich, „…auch das in die Form einer Resolution gekleidete „solidarisch erklären“ mit einer Institution, die gesetzliche Änderungen verlangt, als unzulässig anzusehen wäre.“

    Der Antrag war daher nicht zuzulassen.

    Auch Ihr Antrag entspricht einer solchen solidarische Erklärung, die gesetzliche Änderungen verlangt, bzw. voraussetzt. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihren Antrag nicht zulassen kann!

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Mauthe


    Lieber Herr Mauthe,

    ein Vorschlag und damit die Bitte den Resolutionsantrag doch zuzulassen. Folgende Textänderung macht ihre Entscheidung vielleicht leichter:
    Demokratie ist eine Gesellschafts- und Entscheidungsform, bei der alle Angehörigen einer Gesellschaft die Möglichkeiten der Mitbestimmung und der Teilhabe an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen haben sollen. Auch in der Josefstadt haben viele ausländische Menschen ihren Lebensmittelpunkt. Die Josefstädter Bezirksvertretung fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, allen Menschen, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – die gleichen demokratischen Rechte einzuräumen, wie sie österreichischen Staatsbürgerinnen zugestanden werden.

    Da die Bundesregierung ja nicht Gesetzgeberin ist könnte dieser Antragstext zugelassen werden.
    Alternativ kann ich noch einen Antragstext so schreiben, dass er dem Anti-Atom Antrag entspricht – da er sich an die EU richtet. Vielleicht gibt es dazu ebenfalls eine positve Entscheidung Ihrerseits.

    Mit der Bitte um kurze Info
    besten Gruß
    Markus Trenker

    Lieber Herr Trenker!

    Ich muss Sie leider nochmals enttäuschen. Auch diese Formulierung (…Einräumung demokratischer Rechte…) erfordert eine Gesetzesänderung. Es macht dabei keinen Unterschied, wer als Adressat angesprochen wird. Zum Beispiel des Resolutionsantrags zum Ausstieg aus der Atomkraft, sei darauf hingewiesen, dass es ein Aufruf zum gemeinschaftlichen Verzicht auf Atomkraft ist. Damit ist nicht automatisch ein Gesetzestext zu ändern, sondern es ist eine Solidaritätserklärung, dass sich ganz Europa zu alternativen Energieformen bekennt. Aus dem Antragstext geht auch keine implizierte Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung hervor.

    Zur Feststellung der GO, dass somit keine politische Willensäußerung mehr möglich ist, muss ich Ihnen leider auch widersprechen. Selbstverständlich kann sich der Bezirk zu verschiedensten Themen politisch äußern. Lediglich die in §104 WstV. genannten Themen Gesetze, Gemeindeabgaben, Entgelte und Gebühren sowie Personalangelegenheiten stellen eben einen Ausschließungsgrund dar.

    Ich bitte auch zu akzeptieren, dass sich, auch in Ihrem Fall, sowie in jedem anderen Fall, meine Entscheidungen nicht nur ausschließlich auf die Paragraphen der WstV. oder der GO, sondern auch auf offizielle Stellungnahmen der MD bzw. offiziellen Kommentaren zur GO sowie der WStV. begründen. Als Vorsitzender habe ich eben zu Entscheiden und dies auch zu Begründen. Sollte es Zweifel an diesen Entscheidungen geben, bzw. gegeben haben, habe ich meine Entscheidungen immer mittels Nachfrage bei der MD auch überprüfen lassen.

    In Ihrem Fall gibt es neben den Kommentaren aber bereits zahlreiche Erkenntnisse der MD, die immer zum gleichen Ergebnis kommen. Meine Entscheidung ist daher nicht durch meine persönliche Meinung, Ansicht oder Rechtsmeinung, sondern immer nur durch offizielle Legitimierung begründet. Auch treffe ich meine Entscheidungen das eine oder andere mal auch gegen meine eigene politische Meinung, die nämlich für die Zulassungsentscheidung vollkommen unerheblich zu sein hat, wie zum Beispiel im Fall Heini Staudinger.

    Ich bitte das zu respektieren, wenn auch einmal eine Entscheidung nicht wie gewünscht ausfällt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Mauthe

    Guten Morgen Herr Mauthe!

    Bezüglich meines dringenden Resolutionsantrags starte ich einen letzten Versuch und darf Sie um kurze Mitteilung
    bitten, ob u.s. Text von Ihnen zugelassen wird.

    Demokratie ist eine Gesellschafts- und Entscheidungsform, bei der alle Angehörigen einer Gesellschaft die Möglichkeiten der Mitbestimmung und der Teilhabe an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen haben sollen. In der Josefstadt und anderswo haben Menschen dort, wo sie kein Wahlrecht haben, ihren Lebensmittelpunkt, weil sie Ausländerinnen sind. Die Josefstädter Bezirksvertretung hält es für richtig, allen Menschen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft die gleichen demokratischen Rechte einzuräumen.

    Ich hoffe, dass der Antragstext nun mit dem §104 konform geht. Vielen Dank und
    besten Gruß
    Markus Trenker

    Lieber Herr Trenker!

    Ich erlaube mir Sie auf den zweiten Satz meiner gestrigen Antwort hinzuweisen und ersuche Sie, diesen mit dem letzten Satz in Ihrem heutigen Textvorschlag zu vergleichen. Ich glaube, dass meine Antwort diesbezüglich relativ klar war. Diese Formulierung impliziert eine Gesetzesänderung und ist daher nicht zulässig.

    LG

    Florian Mauthe

    Lieber Herr Mauthe,

    trotz Ihrer Hinweise ist mir das leider nicht klar und ich fürchte, dass wir da nicht einer Meinung sind. Ich darf Sie
    daher um eine substantiierte Begründung bitten.

    Danke und
    besten Gruß
    Markus Trenker

    Lieber Herr Trenker!

    Also dann darf ich es nochmal wiederholen:
    In Ihrem Textvorschlag kommt folgende Passage vor:
    „…Die Josefstädter Bezirksvertretung hält es für richtig, allen Menschen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft die gleichen demokratischen Rechte einzuräumen….“

    Nun ist beispielsweise in der Nationalratswahlordnung im § 21 dieses Wahlrecht klar geregelt. Dort lautet es:

    • § 21. (1) Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
    (2) Ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 zutreffen, ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag (§ 1 Abs. 2) zu beurteilen.

    Ohne eine Änderung dieses Gesetzes, ist also ein „Einräumen gleicher demokratischer Rechte für alle Menschen unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft“ nicht möglich.

    Gemäß §104 Abs. 1 WstV können aber Angelegenheiten der Gesetzgebung der Gemeindeabgaben, Entgelte und Tarife sowie Personenangelegenheiten nicht Gegenstand von Anträgen sein.

    Im Kurzkommentar von Dr. Gerhard Cech und Dr. Reinhold Moritz zur Verfassung der Bundeshauptstadt Wien sowie in einem Erkenntnis der MD die sich ebenfalls auf diesen Kurzkommentar bezieht heißt es dazu: „…Die Beschränkungen des zweiten Satzes des Abs.1 (Anm. des § 104) finden allerdings auch auf Resolutionen Anwendung.“ Auf Grund von bereits früher gestellten Anträgen die Gesetzesänderungen bedingten bzw. sich mit Einrichtungen solidarisch erklärten die Gesetzesänderungen verlangen, habe ich erst im März 2012 eine Stellungnahme der MD zu diesem speziellen Thema erbeten, die auch allen Klubs zugestellt wurde und die ganz klar und unmissverständlich, „…auch das in die Form einer Resolution gekleidete „solidarisch erklären“ mit einer Institution, die gesetzliche Änderungen verlangt, als unzulässig anzusehen wäre.“

    Wenn die Josefstädter Bezirksvertretung nun die Meinung, in dem von Ihnen eingebrachten Antrag vertritt, fordert sie damit, dass jene Gesetze die das Wahlrecht regeln, entsprechend geändert werden sollen. Da dies aber laut WStV. nicht gestattet ist, ist dieser Antrag nicht zulässig.

    Ich hoffe, dass ich es Ihnen damit nun klar und unmissverständlich erklärt habe.

    Zum Abschluss, darf ich Ihnen noch ein paar persönliche Worte mitteilen.

    Die Änderung des Wahlrechts für Ausländer ist ein höchst politisches Thema und auch meiner Meinung nach durchaus ein höchst diskussionswürdiges. Als Vorsitzender eines Verwaltungsorgans ist es aber meine Pflicht nur jene Angelegenheiten zur Verhandlung zuzulassen, die laut Geschäftsordnung bzw. der Stadtverfassung zulässig sind. Gesetze und Verordnungen, Geschäftsordnungen und Verfassungen gelten für alle Bürger gleichermaßen. Ich gehe davon aus, dass auch Sie diese demokratischen Grundregeln akzeptieren. Zu diesen Grundregeln gehört auch, dass es Personen gibt, die dazu bestimmt wurden, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Als Vorsitzender der BV Josefstadt bin nunmal ich für diese Einhaltung zuständig. Selbstverständlich verlange ich nicht, dass sie meiner Meinung sind, wenn ich einmal eine Entscheidung fälle, die Ihnen widerstrebt. Ich würde aber zumindest darum bitten, dass Sie diese Entscheidung wenigstens akzeptieren. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, die Magistratsdirektion anzurufen um eine Stellungnahme einzuholen, ob ich in dieser Angelegenheit den Boden der Stadtverfassung bzw. der Geschäftsordnung verlassen habe und ob Ihr Antrag von höherer Stelle als zulässig eingestuft würde. Ich glaube aber auch, dass ich in den letzten Jahren bewiesen habe, dass ich immer unbeeinflusst, und Anträge und Anfragen auch unabhängig von ihrem Inhalt bewertet habe. Und die zahlreichen Stellungnahmen der Magistratsdirektion, die ich in strittigen Fällen immer eingeholt habe, haben mich in meiner Bewertung und Auslegung der Geschäftsordnung fast immer bestätigt. Ein einziges Mal, nämlich bei der Frage, ob eine Fraktion auch nach Einbringung eines Antrags durch eine andere Fraktion auch auf diesen Antrag als Antragsteller draufgehen kann, wurde eine vorläufige Entscheidung von mir, nicht bestätigt. Dies habe ich auch sofort nach bekannt werden, in der nächsten BV-Sitzung bekanntgegeben und auch mitgeteilt, dass ich auch diese Entscheidung der MD selbstverständlich respektiere und in Zukunft entsprechend handeln werde. Was ich danach auch tat.

    Ich hoffe, dass Ihnen diese Erklärung nunmehr ausreicht. Sollte es nicht so sein, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch am heutigen Abend im Rahmen der BV-Sitzung zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Mauthe

    Lieber Herr Mauthe,

    vielen Dank nochmal für die Klarstellung. Auch vielen Dank für Ihr persönliches Statement. Leider muss ich
    Ihre Entscheidung mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen, aber akzeptieren möchte ich das nicht.

    Ja, es stimmt, mein Antrag ist höchst politisch und daher sehe ich beim besten Willen nicht ein, dass ich
    mich in einem Bezirksparlament nicht darüber im Rahmen eines Resolutionsantrags äußern darf. Es stimmt,
    es obliegt dem Vorsitzenden, wie er die Aufgaben dieses Bezirksparlaments „auslegt“. Es ist ihr Recht, sich
    auf den juristischen Standpunkt zurückziehen. Oder aber politische Debatten zulassen, die andere Kompetenzen
    betreffen. Was uns im übrigen im Bezirk ja immer wieder passiert; siehe die Gewerbeordung bei Kebab-Ständen,
    bei Museumspolitik, Bundesimmobilien oder aber auch in der Verkehrspolitik… ja bis zur EU-Atompolitik.

    Gerade beim Thema Wahlrecht sind ja auch die Josefstädter BewohnerInnen betroffen, daher hätten Sie mit der
    Zulassung meines Antrags demokratiepolitischen Mut beweisen können (oder aber auch den Saal verlassen können).
    So aber schreiben wir beide uns nette E-mails. Sehr demokratisch, Herr Mauthe!

    Bis in kürze
    Gruß
    Markus Trenker

    Lieber Herr Trenker!

    Einmal erlaube ich mir diesbezüglich noch zu Antworten. Zunächst möchte ich festhalten, dass ich die GO nicht „auslege“, sondern Entscheidungen immer an bereits bestehenden Erkenntnissen der MD orientiere. Ich interpretiere nicht, sondern ich folge bereits getroffenen Entscheidungen. Wenn ich die GO interpretieren musste (wie in dem einen Fall) habe ich sofort eine Stellungnahme der MD dazu eingeholt und mich dann auch daran orientiert. Und mir als Vorsitzenden vorzuwerfen, dass ich mich auf die GO und die WStV. ,also den juristischen Standpunkt, zurückzuziehen, halte ich ehrlich gesagt sogar für einen Ritterschlag Ihrerseits.

    Ich bin stolz darauf in dieser Funktion, die ich da ausübe eben nicht politisch zu entscheiden, denn das ist eben genau nicht die Aufgabe eines Vorsitzenden. Denn stellen sie sich vor, dass ich einmal politisch entscheiden würde in einer politischen Frage, die Sie anders sehen würden.

    Ihre Partei wäre die Erste, die mich als Vorsitzender der politischen Willkür bezichtigen würden.
    Wenn ich beispielsweise einen Antrag mit folgendem Inhalt zulassen würde, wäre das sicher der Fall:

    „Da es sehr viele reiche Josefstädter Bürgerinnen und Bürger gibt, spricht sich die Bezirksvertretung Josefstadt gegen weitere Steuergesetze aus, die das Ziel haben, bereits erworbenen Vermögen nochmals zu belasten, da diese Vermögen ja bereits bei deren Erwerb durch die bestehenden Gesetze versteuert wurden.“

    Auch dieser Antrag wäre lt. GO natürlich nicht zulässig. Aber mit welchem Recht könnte ich diesen dann nicht zulassen, wenn ich gleichzeitig einen Antrag wie den Ihren zugelassen habe. Und wenn ich ihn zulassen würde, wäre Ihre Klubobfrau wohl die Erste, die sich zur GO meldet und die Zulassung dieses Antrags völlig zu Recht kritisieren würde.

    Gesetze und Vorschriften, wie auch die Geschäftsordnung der BV und die Wiener Stadtverfassung sind von mir nicht politisch oder ideologisch auszulegen sondern rein juristisch. Und genau das mache ich auch, zum Wohle der gesamten Bezirksvertretung. Dazu wurde ich gewählt und das wird von einem Vorsitzenden auch erwartet.

    Ich hoffe, dass Sie nunmehr verstehen, dass ich daher auch in Ihrem Falle eben nicht politisch sondern juristisch gehandelt habe.

    Herzliche Grüße

    Florian Mauthe

  2. alexander sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrte Klubobleute!

    Die Grüne Fraktion hat mich in der Antragsbesprechung vom 17.9.2013, wie oft von mir angeboten, um die Bewertung gebeten ob ein von ihnen geplanter „Dringlicher Antrag“ zulässig wäre. Nach einer ersten Begutachtung in der Antragsbesprechung habe ich Frau Mag. Müller mitgeteilt, dass ich zunächst keinen Ausschließungsgrund entdecken kann ich mir aber diesen Antrag noch näher ansehen und ihr meine endgültige Einschätzung diesbezüglich per Mail mitteilen werde. Dies habe ich mit einer kurzen Begründung bereits um 10:17 Uhr des gleichen Tages getan und ihr und Herrn Spritzendorfer mitgeteilt dass eine Zulassung in dieser Form nicht möglich ist, da dieser Antrag eine Gesetzesänderung bedinge und dies laut GOBV nicht möglich ist.

    Um 10:33 Uhr wurde der Antrag dann dennoch offiziell von Herrn Trenker an Frau Balint und mich per Mail gesandt. Frau Balint hat diesen Antrag nicht protokolliert, da ich unmittelbar geantwortet habe, und Herrn Trenker mitgeteilt habe, dass dieser Antrag so nicht zugelassen werden könne. Ich habe Frau Balint mitgeteilt, dass dieser Antrag so nicht zulässig ist, und ich mit Herrn Trenker noch Kontakt aufgenommen habe um ihm dies mitzuteilen. Der Antrag hatte daher von mir noch keine Zulassung und wurde in Folge von Frau Balint nicht protokolliert, da sie angenommen hat, dass es hier noch weitere Abstimmungen zwischen der Grünen Fraktion und mir geben wird. Diese fand auch in einem umfangreichen E-Mailverkehr zwischen mir und Herrn Trenker statt, in dem mir mehrere verschiedene Textvarianten vorgeschlagen wurden, die aber leider allesamt GO – mäßig nicht zugelassen werden konnten.

    Im Blog von Herrn Spritzendorfer zur Nachlese der Bezirksvertretungssitzung vom 18. September 2013. (http://www.spritzendorfer.at/?p=1833#more-1833) wurde nun gegen mich als Vorsitzender der Bezirksvertretung Josefstadt, der Vorwurf der politischen Willkür und damit dem Amtsmissbrauch erhoben, dem ich mit der Veröffentlichung dieses E-Mail Verkehrs als Kommentar zu diesem Blog entgegnet habe. Ich habe dies auch Herrn Spritzendorfer unmittelbar telefonisch mitgeteilt.

    In Folge wurde mir von Herrn Trenker, durchaus zurecht, vorgeworfen, dass ich diesen E-Mail Verkehr ohne seine vorherige Zustimmung veröffentlicht hatte. Dafür habe ich mich mit dem Ausdruck des Bedauerns bei Ihm entschuldigt, aber um Verständnis gebeten, da ich sonst keine Möglichkeit sah, diesem schweren Vorwurf des Amtsmissbrauchs offiziell begegnen zu können.

    Als Vorsitzender der Bezirksvertretung habe ich einen Amtseid auf die Gesetze und die Stadtverfassung der Stadt Wien abgelegt. Der Vorwurf des politischen Missbrauchs, dass ein Antrag aus inhaltlichen und nicht aus juristischen Gründen von mir keine Zulassung fände, impliziert gleichzeitig den schweren Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Sie werden verstehen, dass ein solcher Vorwurf, meinerseits nicht ohne Konsequenzen bleiben kann.

    Da ich derartigen Vorwürfen zukünftig auch nicht mittels privatem E-Mailverkehr begegnen möchte, da dessen Veröffentlichung selbstverständlich auch von allen Beteiligten zugestimmt werden müsste, ziehe ich nunmehr meine Konsequenzen daraus. Einem derartigen Vorwurf kann ich zukünftig nur begegnen, wenn es eine offizielle Ablehnungsbegründung von mir gibt, die ich in Folge auch ohne Zustimmung als Entgegnung eines derartigen Vorwurfs veröffentlichen kann.

    Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich mein gut gemeintes Angebot, im Vorfeld einer Antragseinreichung eine Bewertung und eventuelle Geschäftsordnungskonforme Formulierungen vorzuschlagen, oder auch nur Bewertungen darüber per Mail zu beantworten, zukünftig nicht aufrecht erhalten kann.

    Zukünftig werden daher von mir nur mehr offiziell eingereichte und protokollierte Anträge einer Begutachtung unterzogen und im Falle einer GO-mäßigen Ablehnung der Zulassung mit einer offiziellen schriftlichen Stellungnahme beantwortet. Ich weise auch darauf hin, dass eine derartige schriftliche Stellungnahme naturgemäß ein wenig Zeit erfordert und daher dringliche Anträge die eine derartige schriftliche Stellungnahme nicht mehr ermöglichen von mir auch aus diesen Gründen dann nicht mehr zugelassen werden. Ich würde Sie daher ersuchen im Falle von dringlichen Anträgen diese bis spätestens 12:00 Uhr am jeweiligen Sitzungstag der Bezirksvertretung im Büro der Bezirksvorstehung einzureichen und protokollieren zu lassen, da sonst meinerseits eine sorgfältige juristische Bewertung mit schriftlicher Begründung nicht mehr möglich ist.

    Ich bedaure zutiefst, dass ich mich gezwungen sehe zukünftig diese Vorgehensweise anzuwenden. Besonders für alle jene Kolleginnen und Kollegen, die mein Angebot der Vorabeinschätzung bislang genutzt haben und sich und dem Büro der Bezirksvorstehung damit einige zusätzliche Arbeit erspart haben.

    Ich bitte all jene Kolleginnen und Kollegen, mit denen der bisherige Konsens in dieser Frage zu keinen Problemen geführt hat, dafür um Verständnis.

    Bezüglich des von den Grünen nunmehr widerholten Vorwurfs der Willkür und damit des implizierten Amtsmissbrauchs (s. dazu die Presseaussendung vom 27.11.2012 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121127_OTS0073/gruene-josefstadt-oevp-josefstadt-uebt-zensur-und-willkuer-aus) behalte ich mir selbstverständlich weitere Konsequenzen, juristische Prüfungen und eventuelle Schritte diesbezüglich vor.
    Hochachtungsvoll

    Florian Mauthe
    ____________________________________
    Vorsitzender der Bezirksvertretung Josefstadt
    1080 Wien, Schlesingerplatz 4, 3. Stock
    Tel.: +43 1 4000 – 81906
    Mobil: +43 069913369123
    Mail.: florian.mauthe@oevp-wien.at

  3. alexander sagt:

    Sehr geehrter Herr Mauthe,

    es ist ohne Zweifel keiner Bezirksrätin und keinem Bezirksrat entgangen, wie ernst Sie Ihre Funktion als Vorsitzender der Bezirksvertretung nehmen und wie sehr Sie den subjektiven Eindruck haben, Ihre Entscheidungen seien objektiv.

    Es ist mir nicht nachvollziehbar, wie Sie darauf kommen, ich würde Ihnen Amtsmissbrauch vorwerfen. Gerade das tue ich nicht. Es liegt als Vorsitzender der Bezirksvertretung – wie sie selbst schreiben – an Ihnen, diese Entscheidungen zu treffen. Sie hätten den Antrag also ebenso gut zulassen können. So wie Ihr Kollege in Wien-Fünfhaus das getan hat. Ich glaube nicht, dass der Vorsitzende der Bezirksvertretung Fünfhaus damit gegen seinen Amtseid verstoßen hat oder Konsequenzen seitens der Magistratsdirektion befürchten muss.

    Ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass meine Wortwahl nicht ganz präzise war. Ihre Entscheidung als willkürlich zu bezeichnen ist falsch, weil sie gerade keine „Entscheidungen nach freier Wahl und Gutdünken“ war. Ich halte ihre Entscheidung diesen Resolutionsantrag nicht zuzulassen vielmehr für politisch motiviert.

    Über die geringe Bedeutung eines Resolutionsantrages haben wir in der vergangenen Bezirksvertretungssitzung ausführlich diskutiert. Eine Resolution wird lediglich auf der Webseite der Bezirksvertretung veröffentlicht. Sonst passiert damit gar nichts.

    Dem Vorsitzenden der Bezirksvertretung ist es sehr wohl möglich, den Spielraum den die Geschäftsordnung einräumt zu nutzen, um Willenskundgebungen der Bezirksvertretung in Form von Resolutionsanträgen zu einer demokratischen Abstimmung zu bringen. So wie dies in anderen Bezirksvertretungen möglich ist und auch in der Bezirksvertretung Josefstadt in der Vergangenheit stattgefunden hat.

    Welche Konsequenzen Sie ankündigen oder daraus ziehen ist Ihnen überlassen. Sie können Ihre Funktion ja auch zurücklegen.

    Hochachtungsvoll,

    Alexander Spritzendorfer

    ***************************
    Alexander Spritzendorfer
    Stv. Bezirksvorsteher Josefstadt
    email: alexander.spritzendorfer@gruene.at
    Tel: 0664-2046360
    http://www.facebook.com/Alexander8Spritzendorfer

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  5. Florian Mauthe sagt:

    Lieber Alexander!

    Ich stelle fest, dass ich einen erheblichen Beitrag zu Deinem Blog beigetragen habe. Wenn Du es Dir schon bei deinem eigenen Blog so einfach machst, um entsprechende Aufmerksamkeit zu bekommen, schlage ich daher vor, dass Du Markus Trenker und mir nächstes mal aufrichtiger Weise auch ein entsprechendes Autorenhonorar zukommen läßt! 😉

    LG

    Florian

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