Kulturelle Vielfalt & digitale Revolution

Kulturelle Vielfalt und die digitale Revolution

Am Beginn dieser programmatischen Erklärung steht ein Bekenntnis zum regionalen Kulturschaffen und zum Erhalt künstlerischer Vielfalt und Diversität entsprechend der UNESCO „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“. Marktkonzentrationen und zentralistische Tendenzen stehen dem entgegen. Kreativität darf nicht in Abhängigkeit von Marktgröße geraten und künstlerische Produktion darf nicht ausschließlich anhand von Marktchancen bewertet werden. Diese Konvention legitimiert die Staaten, den Kulturbereich dauerhaft vor dem Zugriff  handelspolitischer Verpfichtungen zu schützen und ist damit in ihrer Wichtigkeit niucht zu unterschätzen!

Digitale Revolution

Seit Beginn der digitalen Möglichkeiten im Internet findet eine zunehmend heftiger werdende Diskussion rund um das Thema der Vergütung von kreativer Arbeit statt. Dabei stellt sich die Frage nach einer, den neuen Erfordernissen angepassten fairen Vergütung für Urheberinnen und Urheber, einschließlich eines gesetzlichen Schutzes vor ausbeuterischen Kenebelverträgen (Urhebervertragsrecht).

Leerkassettenabgabe

Diese Vergütung wurde ursprünglich eingeführt, um den UrheberInnen das Recht auf die Privatkopie von KonsumentInnen abzugelten. 50% der Einnahmen aus dieser Vergütung[2] kommen dem „SKE[3] Fonds“ der Verwertungsgesellschaften zugute, aus dem eine Vielzahl an Leistungen und Förderungen für Kreative finanziert wird. Die Einnahmen aus diesen Abgaben auf alte Leermedien wie Kassetten, CDRs, etc. sind drastisch zurückgegangen, während die Nutzung kreativer Inhalte im Internet ständig zunimmt. Den UrheberInnen steht aber eine Vergütung unabhängig von der Art der Nutzung – sei es über eine Kopie auf CD, über einen Download auf eine Festplatte oder das private Tauschen von Musikfiles ­- zu. Dafür ist eine Anpassung des Urheberrechts an die digitalen Gegebenheiten erforderlich.

Die Einführung der Festplattenabgabe stellte daher einen ersten Schritt zur Kompensation des Rückgangs bei der ‚Leerkassettenabgabe’ dar und bildet einen Ausgleich für die unverschuldeten Einkommensverluste der Kreativbranche.

Verwalter und Verteiler dieser eingehobenen Abgaben sind die Verwertungsgesellschaften, die dem Verwertungsgesellschaftengesetz unterstehen. Diese gesetzliche Verankerung der kollektiven Wahrnehmung gilt es zu unterstützen, da sie eine faire Beteiligung von Minderheiten und künstlerischer Avantgarde an den Einnahmen garantiert.

Pauschalierte Abgaben, kollektive Rechtewahrnehmung und Verwertungsgesellschaften

Pauschalabgaben sind dort sinnvoll, wo individuelle Abrechungen aus technischen Gründen oder aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der KonsumentInnen nicht möglich oder unzulässig sind. Die ‚Leerkassettenabgabe’ folgt dieser Logik und ist eine solche Pauschalabgabe.

Da wir den „Gläsernen Menschen“ auch im Internet ablehnen (vg. ACTA.), treten wir für eine pauschale Abgeltung des Rechtes auf private Nutzung unabhängig vom Trägermedium in Form einer Kulturabgabe ein. Ein wichtiger Effekt dieser Abgabe ist Rechtssicherheit für KonsumentInnen und eine Entkriminalisierung privater NutzerInnen.

Verwertungsgesellschaften

Die Abgabe soll von Verwertungsgesellschaften unter Staatsaufsicht eingehoben und verteilt werden. Dafür ist allerdings eine umfassende Reform der Verwertungsgesellschaften, insbesondere was deren demokratische Strukturen und deren Transparenz betrifft, erforderlich.

Die Anwendung dieser Abgabe auf alle privaten Breitbandanschlüsse, entspricht dem Charakter einer solidarischen Gesellschaft.

 

Kollektive Rechtewahrnehmung

Kollektive und solidarische Rechtewahrnehmung schützt die Interessen von Minderheiten und Schwächeren. Dem gegenüber stehen die Interessen von Unterhaltungs- & Technologiekonzernen, die ausschließlich das freie Spiel der Kräfte in einem möglichst unregulierten, freien Markt beschwören. Ihre wirtschaftliche Macht ermöglicht es ihnen, vorteilhafte Einzelverträge abzuschließen und nimmt Einfluss auf politische Entscheidungen zur Wahrung ihrer Konzerninteressen. Auf der Strecke bleiben die Interessen einer großen Mehrheit der Kunstschaffenden, sowie der vielen kleinen Kreativzellen. Daher ist die Verankerung eines Vertragsrechtes für UrheberInnen dringend geboten: Es schützt die Schwächeren am Verhandlungstisch.

Daher bekenne ich mich

  1. zu einem zeitgemäßen Urheberrecht und seiner historischen Bedeutung als aufklärerische Errungenschaft freier BürgerInnen und als Grundrecht der KünstlerInnen.
  2. zu einer fairen Vergütung kreativer Arbeiten aus der ökonomischen Wertschöpfungskette auch in der digitalen Welt. Es ist eine bedauerliche Fehlentwicklung, dass einerseits immer mehr Geld mit künstlerischen Inhalten verdient wird, andererseits die UrheberInnen dieser Arbeiten immer weniger von diesem Geld zu sehen bekommen. Diese Entwicklung gefährdet die Vielfalt in der Kulturproduktion und insbesondere kulturelle Inhalte der Avantgarde und Projekte abseits des Mainstreams.
  3. zu einem wirksamen Urhebervertragsrecht, das von Respekt und Chancengleichheit geprägte Verhandlungen gleichberechtigter Vertragspartner ermöglicht.
  4. freie Kunstschaffende durch ein Künstlersozialversicherungsgesetz den unselbständig Tätigen gleichzustellen.
  5. Explizit spreche ich mich gegen jede Rechtedurchsetzung durch Aufweichung des Datenschutzes und der Privatsphäre von EndverbraucherInnen sowie gegen die Schiedgerichtbarkeit aus (ACTA u.ä.).

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