Ja zur Festplattenabgabe! Ein Plädoyer für eine gerechte Entlohnung von Kulturschaffenden!

Jetzt kommt die Katze aus dem Sack: die neuen Minister Ostermayar (Kultur, SPÖ) und Brandstetter (Justiz, ÖVP) wollen eine Festplattenabgabe einführen. Längst überfällig wie ich finde und nur die logische Fortsetzung der Leerkassettenvergütung, die über viele Jahre den Fond für soziale und kulturelle Einrichtungen gefüllt und damit eine wichtige Aufgabe übernommen hat. Die längst überfällige Einführung dieser Festplattenabgabe als „unzeitgemäß“ oder „lächerlich“ zu bezeichnen ist für mich völlig unverständlich. Zum Teil wurde diese Abgabe vom Handel sogar eingehoben, nur nicht an die Kulturschaffenden weitergeleitet, womit auch das Argument, Festplatten würden jetzt teurer werden, entkräftet ist. Die Festplattenabgabe ist sicherlich nicht das Allheilmittel gegen das zunehmende Präkariat, mit dem viele Kulturschaffende zu kämpfen haben, aber sie ist ein wichtiger Schritt, UrheberInnen eine geringe Vergütung für privat kopierte künstlerische Inhalte zu gewährleisten. Und nicht sagen, auf meiner Festplatte ist eh keine Musik drauf!

Bereits im Herbst 2012 habe ich mit einigen Grünen FreundInnen und Freunden eine Position erarbeitet, die wir für zielführend halten. Sie unterscheidet sich klar von Positionen, die entrechtete Kulturschaffende zu BittstellerInnen der Kulturpolitik machen. Das System Erwin Pröll, wer brav ist bekommt ein Festival, können wir nicht wollen. Kulturschaffende haben ein Recht auf ein Erwerbseinkommen unabhängig von Förderungen durch die öffentliche Hand. Aber lesen Sie selbst:

Kulturelle Vielfalt und die digitale Revolution

Wir die unterzeichneten, bekennen uns zum regionalen Kulturschaffen und zum Erhalt künstlerischer Vielfalt und Diversität entsprechend der UNESCO „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“. Marktkonzentrationen und zentralistische Tendenzen stehen dem entgegen. Kreativität darf nicht in Abhängigkeit von Marktgröße geraten und  künstlerische Produktion darf nicht ausschließlich anhand von Marktchancen bewertet werden.

Digitale Revolution

Seit Beginn der digitalen Möglichkeiten im Internet findet eine zunehmend heftiger werdende Diskussion rund um das Thema der Vergütung von kreativer Arbeit statt. Dabei stellt sich die Frage nach einer, den neuen Erfordernissen angepassten „Leerkassettenabgabe/URA[1] “.

Leerkassettenabgabe

Diese Vergütung wurde ursprünglich eingeführt, um den UrheberInnen das Recht auf die Privatkopie von KonsumentInnen abzugelten. 50% der Einnahmen aus dieser Vergütung[2] kommen dem „SKE[3] Fonds“ der Verwertungsgesellschaften zugute, aus dem eine Vielzahl an Leistungen und Förderungen für Kreative finanziert wird. Die Einnahmen aus diesen Abgaben auf alte Leermedien wie Kassetten, CDRs, etc. sind drastisch zurückgegangen, während die Nutzung kreativer Inhalte im Internet ständig zunimmt. Den UrheberInnen sollte aber eine Vergütung unabhängig von der Art der Nutzung – sei es über eine Kopie auf CD, über einen Download auf eine Festplatte oder das private Tauschen von Musikfiles ­- zustehen. Dafür ist eine Anpassung des Urheberrechts an die digitalen Gegebenheiten erforderlich.

Die Einführung der Festplattenabgabe stellt daher einen ersten Schritt zur Kompensation des Rückgangs bei der ‚Leerkassettenabgabe’ dar und bildet einen Ausgleich für die unverschuldeten Einkommensverluste der Kreativbranche. Diese Pauschalabgabe wird seit zwei Jahren vom Handel eingehoben, allerdings nicht an die UrheberInnen weitergegeben. Nur eine rasche gesetzliche Regelung garantiert, dass diese Beträge auch tatsächlich zur Verteilung gelangen.

Verwalter und Verteiler dieser eingehobenen Abgaben sind die Verwertungsgesellschaften, die dem Verwertungsgesellschaftengesetz unterstehen. Wir unterstützen diese gesetzliche Verankerung der kollektiven Wahrnehmung, da sie eine faire Beteiligung von Minderheiten und künstlerischer Avantgarde an den Einnahmen garantiert.

Pauschalierte Abgaben, kollektive Rechtewahrnehmung und Verwertungsgesellschaften

Pauschalabgaben sind dort sinnvoll, wo individuelle Abrechungen aus technischen Gründen oder aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der KonsumentInnen nicht möglich oder unzulässig sind. Die ‚Leerkassettenabgabe’ folgt dieser Logik und ist eine solche Pauschalabgabe. Auch die vom Handel seit zwei Jahren einbehaltene Festplattenabgabe ist eine Pauschalabgabe und muss ihrem Zweck entsprechend an die  UrheberInnen weitergegeben werden.

Da wir den „Gläsernen Menschen“ auch im Internet ablehnen (vg. ACTA.), treten wir für eine pauschale Abgeltung des Rechtes auf private Nutzung unabhängig vom Trägermedium in Form einer Kulturabgabe ein. Ein wichtiger Effekt dieser Abgabe ist Rechtssicherheit für KonsumentInnen und eine Entkriminalisierung privater NutzerInnen.

Verwertungsgesellschaften

Die Abgabe soll von Verwertungsgesellschaften unter Staatsaufsicht eingehoben und verteilt werden. Dafür ist allerdings eine umfassende Reform der Verwertungsgesellschaften, insbesondere was deren demokratische Strukturen und deren Transparenz betrifft, erforderlich.

Kollektive Rechtewahrnehmung

Kollektive und solidarische Rechtewahrnehmung schützt die Interessen von Minderheiten und Schwächeren. Dem gegenüber stehen die Interessen von Unterhaltungs- & Technologiekonzernen, die ausschließlich das freie Spiel der Kräfte in einem möglichst unregulierten, freien Markt beschwören. Ihre wirtschaftliche Macht ermöglicht es ihnen, vorteilhafte Einzelverträge abzuschließen und nimmt Einfluss auf politische Entscheidungen zur Wahrung ihrer Konzerninteressen. Auf der Strecke bleiben die Interessen einer großen Mehrheit der Kunstschaffenden. Daher ist die Verankerung eines Vertragsrechtes für UrheberInnen dringend geboten: Es schützt die Schwächeren am Verhandlungstisch.


  1. Wir bekennen uns zu einem zeitgemäßen Urheberrecht und seiner historischen Bedeutung als aufklärerische Errungenschaft freier BürgerInnen und als Grundrecht der KünstlerInnen.
  2. Wir bekennen uns zu einer fairen Vergütung kreativer Arbeiten aus der ökonomischen Wertschöpfungskette auch in der digitalen Welt. Es ist eine bedauerliche Fehlentwicklung, dass einerseits immer mehr Geld mit künstlerischen Inhalten verdient wird, andererseits die UrheberInnen dieser Arbeiten immer weniger von diesem Geld zu sehen bekommen. Diese Entwicklung gefährdet die Vielfalt in der Kulturproduktion und insbesondere kulturelle Inhalte der Avantgarde und Projekte abseits des Mainstreams.
  3. Wir erneuern die Forderung nach einem wirksamen Urhebervertragsrecht, das von Respekt und Chancengleichheit geprägte Verhandlungen gleichberechtigter Vertragspartner ermöglicht.
  4. Wir fordern eine umfassende Reform der Verwertungsgesellschaften. Diese sollen als gemeinnützige Organisationen ohne Gewinnabsichten, mit transparenten und zeitgemäßen Entscheidungsstrukturen gesetzlich definiert werden. Diese Reform soll gewährleisten, dass die Verteilungsgerechtigkeit verbessert wird und Entscheidungen durch Stimmrechte pro Kopf statt nach Marktgewicht gefällt werden.
  5. Wir sprechen uns gegen jede Rechtedurchsetzung durch Aufweichung des Datenschutzes und der Privatsphäre von EndverbraucherInnen aus (ACTA u.ä.).
  6. Wir fordern in einem ersten Schritt die gesetzliche Einführung der „Festplattenvergütung“ als logische technische Anpassung an die „Leerkassettenvergütung“.
  7. Wir fordern in einem zweiten Schritt die Einführung einer zweckgebundenen pauschalierten Abgabe auf private Breitbandanschlüsse („Kulturabgabe“). Sozial schwächer Gestellte sollen von dieser Abgabe befreit werden. Eine solche Abgabe ist die geeignete Antwort auf technologisch bedingte Veränderungen. Die Vergütung soll sich auf die Nutzung und nicht auf die Art der Speicherung beziehen („Cloud“).
  8. Die Höhe dieser Kulturabgabe, die auf jeden privaten Breitbandanschluß eingehoben werden soll, muss eine faire Vergütung für die Kunstschaffenden gewährleisten.

[1] Urheberrechtsabgabe

[2] auf Leerkassetten, CDRs oder MP3 Playern

[3] Fonds für soziale und kulturelle Einrichtungen

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