Erweiterung des AnwohnerInnenparkens in der Josefstadt
Neben den bereits bestehenden 130 AnwohnerInnenparkplätze rund um das Theater in der Josefstadt, sollen rund 350 (!) weitere Parkplätze im Bezirk ausgewiesen werden, die ParkpickerlbesitzerInnen des 8. Bezirks vorbehalten sind. Wir halten das AnrainerInnenparken für eine durchaus sinnvolle Maßnahme in Gebieten mit besonders hohem Parkplatzdruck. Zu bedenken gibt es aber auch Effekte, die durchaus problematische Auswirkungen haben können.
Mit Antrag #1036 vom 22. Juni 2011 hat die Josefstadt einen Probebetrieb des AnrainerInnenparkens beschlossen. 10% der öffentlichen Stellplätze (d.s. 70 Stellplätze) im Abschnitt rund um das Theater in der Josefstadt (zwischen Alserstraße, Landesgerichtsstraße, Josefstädterstraße und Lederergasse) wurden für BesitzerInnen eines Parkpickerls für den 8. Bezirk ausgewiesen und reserviert. Diese Maßnahme wurde durchaus positiv aufgenommen und hat den Parkplatzdruck vor allem rund um das Theater entlastet. Nun wird eine Ausweitung sowohl der Gebiete, als auch des Umfangs (von 10% auf 20%) der AnrainerInnenstellplätze angestrebt.
Durch die rechtliche Möglichkeit, die Anzahl der AnrainerInnenparkplätze von 10% auf 20% zu erhöhen, wurden rund um das Theater in der Josefstadt weitere 50 Stellplätze ausgewiesen, sodaß in diesem Gebiet rund 130 Stellplätze für AnrainerInnen reserviert sind.
Nunmehr wurden neben dem Gebiet rund um das Theater in der Josefstadt 4 weitere Gebiete definiert, auf die das AnrainerInnenparken ausgedehnt werden soll. Mit dieser Erweiterung wird das AnrainerInnenparken fast im gesamten Bezirk eingeführt. Ausgenommen ist nur der Bereich zwischen Albertgasse, Josefstädterstraße, Gürtel und Lerchenfelderstraße. Warum in diesem Bereich des Bezirks das AnrainerInnenparken nicht eingeführt werden soll, ist nicht bekannt.
Eine Stellplatzerhebung durch „Traffix Verkehrsplanung GmbH.“ vom 16.6.2014 hat folgende Zählung ergeben:
Gebiet 1: 218 Stellplätze (maximal 20% davon sind 43 AnrainerInnenparkplätzen)
(Auerspergstraße, Lerchenfelderstraße, Piaristengasse, Josefstädterstraße)
Gebiet 2: 446 Stellplätze (maximal 20% davon sind 89 AnrainerInnenparkplätzen)
(Piaristengasse, Lerchenfelderstraße, Albertgasse, Josefstädterstraße)
Gebiet 3: 474 Stellplätze (maximal 20% davon sind 94 AnrainerInnenparkplätzen)
(Schönborngasse, Florianigasse, Lederergasse, Laudongasse (bis Lange Gasse), Kochgasse, Lederergasse, Josefstädterstraße)
Gebiet 4: 1.111 Stellplätze (maximal 20% davon sind 222 AnrainerInnenparkplätzen)
(Skodagasse, Hamerlingplatz, Josefstädterstraße, Blindengasse, Alserstraße)
Die Einführung des AnrainerInnenparkens ist nur in definierten Gebieten innerhalb eines Bezirks möglich, in dem der Parkdruck besonders hoch ist und wo eine hohe Parkplatzauslastung vorhanden ist, sodass es für die BewohnerInnen dieses Gebietes schwierig ist, innerhalb einer vertretbarer Suchzeit und einer vertretbaren Entfernung zum Wohnort einen Parkplatz im öffentlichen Raum zu finden.
Dieses „Ermittlungsverfahren“ bei den definierten Gebieten 1 bis 4 muss durch die MA46 noch erfolgen. Dabei wird sich weisen, ob diese Überparkung in allen Gebieten vorhanden ist. Im Gegensatz zum Bereich rund um das Theater in der Josefstadt, wo diese Überparkung auch von der MA46 bestätigt wurde, dürfte in einzelnen Gebieten der Parkdruck weniger hoch sein.
In der Expertise der MA65 zum AnwohnerInnenparken vom 30. Mai 2011 heißt es dazu:
„Im Sinne der Benützbarkeit der öffentlichen Straßen für alle Verkehrsteilnehmer ist an das Kriterium der Erforderlichkeit ein strenger Maßstab anzulegen und eine Interessensabwägung vorzunehmen.
Die Schaffung von für AnwohnerInnen reservierten Stellplätzen wird als rechtlich möglich angesehen, wobei der oben zitierte „strenge Maßstab“ eine Einzelfallprüfung unumgänglich macht. Dabei wird entweder vergröbert nach den Gebieten im Sinne der Gebietsverordnungen (siehe oben) oder auch verfeinert nach Bezirksteilen die Stellplatzauslastung im öffentlichen Raum zu erheben sein.“
Unumstritten ist das AnrainerInnenparken nicht.
Ein mögliche negative Auswirkung durch eine zu weitreichende Einführung des AnrainerInnenparkens ist, dass KFZs die derzeit in Garagen stehen, aufgrund der vorhandenen Stellplätze wieder in den öffentlichen Raum herauswandern. Warum sollten für einen Garagenplatz € 100 oder mehr pro Monat bezahlt werden, wenn es vor der Türe einen Anrainerstellplatz gibt, der gerade einmal € 130 pro Jahr kostet? Durch den Präzedenzfall, dass es sogar möglich ist, einen Garagenplatz und ein Parkpickerl zu haben, ist sogar damit zu rechnen, dass Garagenbesitzer ihr Auto im öffentlichen Raum abstellen und ihren Garagenplatz an Pendler vermieten. Ein lukratives Geschäft auf Kosten des öffentlichen Raums.
Um solche Effekte zu vermeiden, oder zumindest zu reduzieren, gibt es den Vorschlag, für die Ausweisung von AnrainerInnenstellplätze einen Schlüssel zu vereinbaren, der eine gewisse Anzahl an Stellplätzen zur Rückgewinnung von öffentlichem Raum außer Streit stellen soll. (-> siehe dazu der in der BV Sitzung vom 18. Juni 2014 zurückgezogene Antrag „5:1 für das AnrainerInnenparken“)
Gerade im Gebiet 1 (Lange Gasse) wo geplant ist 40 ausschließlich für AnrainerInnen reservierte Stellplätze auszuweisen ist es umso unverständlicher, warum im Zuge der Umgestaltung der Lange Gasse nicht Zug um Zug auf die 18 Stellplätze verzichtet werden kann. Die 40 AnrainerInnenstellplätze kompensieren die 18 doch locker!
Bei der vorliegenden Zählung durch „Traffix“ stellt sich die Frage, wie weit Stellplätze in den Hauptstraßen (Alserstraße, Josefstädterstraße, Lerchenfelderstraße) mitgezählt wurden. Sollte das der Fall sein, so wären die erhobenen Zahlen als Berechnungsbasis für die 20% unrichtig, da auf diesen Haupt- bzw Einkaufsstraßen kein AnrainerInnenparken ausgewiesen werden darf.
Im Umkehrschluss zu dieser Bestimmung ergibt sich, dass AnrainerInnenparken möglichst in kleinen Neben- bzw. Wohnstraßen ausgewiesen werden soll. Dies betrifft insbesondere Überlegungen ob und wie weit AnrainerInnenparkplätze z.B. in der Lange Gasse, Piaristengasse oder Laudongasse sinnvoll sind, wo zahlreiche Lokale, Büros und Geschäfte existieren und es im Interesse des Bezirks liegt, diese Straßen zu beleben, weitere Betriebsansiedlungen zu unterstützen oder zumindest weitere Absiedlungen und Schließungen zu verhindern. Es wäre daher z.B. sinnvoll, das Gebiet 4 um die Daumgasse und das Gebiet 3 um die Klesheimgasse zu erweitern.
Ein Lokalaugenschein und Zählung potentieller AnrainerInnenstellplätze für die 4 Gebiete hat folgende mögliche Adressen für die Ausweisung von AnrainerInnenstellplätzen ergeben, die nunmehr durch die zuständige MA46 überprüft werden sollen:
Gebiet 1: 40 Stellplätze (18,3%)
Zeltgasse 4: 5 Stk.
Josefsgasse 5 bis 11: 10 Stk.
Trautsongasse 3 bis 5: 7 Stk.
Neudeggergasse 13 bis 15 8 Stk.
Piaristengasse 6 bis 10: 10 Stk.
Gebiet 1 insgesamt 40 AnrainerInnenparkplätze
Gebiet 2: 65 Stellplätze (14,6%)
Strozzigasse 32 bis 34: 5 Stk.
Strozzigasse 6 bis 10: 10 Stk.
Tigergasse 23 bis 27: 6 Stk.
Tigergasse 14 bis 16: 6 Stk.
Albertgasse 24 bis 26: 5 Stk.
Pfeilgasse 1a bis 3: 8 Stk.
Pfeilgasse 20 bis 22 (ggü. 23): 6 Stk.
Lerchengasse 13: 5 Stk.
Zeltgasse 3 bis 5: 9 Stk.
Piaristengasse 31 bis 35: 5 Stk.
Gebiet 2 insgesamt 65 AnrainerInnenparkplätze
Gebiet 3: 58 Stellplätze (12,2%)
Mölkergasse 5: 7 Stk.
Lösenburggasse 2-4: 7 Stk.
Fuhrmannsgasse 13 bis 15: 7 Stk.
Krotenthallergasse 1: 3 Stk.
Schönborngasse 9: 10 Stk.
Klesheimgasse 1 bis 3: 8 Stk
Lederergasse 14a: 8 Stk.
Lederergasse 8: 8 Stk.
Gebiet 3 insgesamt 58 AnrainerInnenparkplätze
Gebiet 4: 191 Stellplätze (17,2%)
Krupkagasse 4: 10 Stk.
Florianigasse 57: 5 Stk.
Florianigasse 62: 5 Stk.
Florianigasse 63: 4 Stk.
Albertgasse 32: 3 Stk.
Bennoplatz 1A: 6 Stk. (Nebenfahrbahn)
Bennoplatz 5: 6 Stk. (Nebenfahrbahn)
Bennoplatz 8: 4 Stk. (Nebenfahrbahn)
Uhlplatz 5: 10 Stk. (gesamte Sackgasse)
Uhlplatz ggü 3: 10 Stk. (Kirchenseite)
Laudongasse 38: 3 Stk.
Laudongasse 64: 4 Stk.
Breitenfeldergasse 6 bis 8: 10 Stk.
Breitenfeldergasse 18: 5 Stk.
Breitenfeldergasse 21: 4 Stk.
Blindengasse 36 bis 40: 10 Stk.
Blindengasse 51: 10 Stk.
Bennogasse 4: 10 Stk.
Bennogasse 27: 8 Stk.
Albertplatz 1: 4 + 2 Stk. (Nebenfahrbahn)
Albertplatz 4: 5 + 2 Stk. (Nebenfahrbahn)
Albertplatz 5: 5 + 1 Stk. (Nebenfahrbahn)
Feldgasse ggü 3: 4 Stk.
Feldgasse 7: 6 Stk.
Feldgasse 12 bis 14: 5 Stk.
Skodagasse 1 bis Hamerlingplatz 2: 10 Stk.
Skodagasse 24: 6 Stk.
Skodagasse 26: 9 Stk.
Daumgasse 3: 5 Stk.
Gebiet 4 insgesamt 191 AnrainerInnenparkplätze